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Aufnahmen, Drehs und Dronen

Regelung

Professionelle Fotoaufnahmen, Filmdrehs sowie Aufnahmen für Radio- und Fernsehsendungen unterliegen einem eigenen Reglement und müssen vorgängig von der Schlossdirektion bewilligt werden.

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Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular reichen Sie bitte per E-Mail ein.

Dronen

Auf dem gesamten Gelände der Schloss-Chillon-Stiftung ist die Benutzung von Dronen untersagt, um:

  • das historische Bauwerk nicht zu gefährden
  • die Sicherheit der Besuchenden zu gewährleisten
  • die Pflanzen- und Tierwelt zu schützen

Zudem verbietet das Bundesamt für Zivilluftfahrt unbemannten Flugobjekten das Überfliegen des Gebiets Les Grangettes.

  • Das Gebiet steht unter internationalem Schutz, weil zahlreiche Zugvögel hier überwintern und sich ausruhen.
  • Die Schweizerische Vogelwarte hält fest, dass Flugobjekte das Überleben und die Fortpflanzung von Vögeln gefährden können.

In Ausnahmefällen kann in Absprache mit der Direktion der Schloss-Chillon-Stiftung und unter strengen Auflagen ein Überflug genehmigt werden. Die Anfrage muss mindestens zwei Monate im Voraus mittels vollständig ausgefülltem Gesuchsformular schriftlich eingereicht werden. LIEN A AJOUTER

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